Messstelle des Monats Juli: Die Farbenfrohe
Unserer Messstelle des Monats liegt diesmal nicht in NRW, sondern in Schleswig-Holstein, genauer gesagt in Ellingstedt am Wuhrenweg und wurde 1985 zum Messen des Grundwasserspiegels gebaut (siehe Link: http://141.91.173.101/db/dbnuis?thema=lgdms&ms_nr=10L59092002&ubs=ja&kopf=ohne&popup=ja) In über 10 Jahren grüner Umweltpolitik und Vorreiterrolle in Sachen Windenergie ist dieses Bundesland für immer neue Innovationen gut, so auch bei dieser, an einer asphaltierten Straße gelegenen Messstelle. Messstellen an Straßen kennen wir so manche: Messstellen für die Belastung durch Feinstaub und Luftverschmutzung oder Messstellen, die das Verkehrsaufkommen dokumentieren. Jene, welche Geschwindigkeit messen, sind meistens nicht so beliebt, aber Messpunkte für die Grundwasserbelastung durch den Straßenverkehr sind neu. Welchen Sinn besitzt sonst diese WRRL-Messstelle an diesem Ort? Zur Beschreibung: Diese Messstelle liegt als Senke im Straßengrün und ist nicht vor Einflüssen durch belastetes Oberflächenwasser abgedichtet. Dieses führt nun dazu, dass das Grundwasser durch das eindringende verschmutzte Niederschlagswasser im Sumpfrohr verunreinigt wird. Sicherlich können wir jetzt die Belastung durch die versiegelte Fläche messen, aber als WRRL-Messstelle ist sie selbst nach Auslegung der neuen AVV GeA unbrauchbar!! „Ausschlusskriterien für Grundwasser-Messstellen: Als Messstellen auszuschließen sind Messstellen – im Abstrom von dominierenden Punktquellen anthropogenen, nicht landwirtschaftlichen Ursprungs, die zur wesentlichen Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse führen und damit Nitratwerte über 50 mg/l beziehungsweise steigende Trends ab 37,5 mg/l verursachen oder – mit signifikantem Zufluss von ungefiltertem Oberflächenwasser über Schadstellen, Drainagen oder Fremdwasser.“ Ansonsten gilt es in Schleswig-Holstein: Wer Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Grundstücken in das Grundwasser verbringt wird mit einer Geldbuße von 150 – 1500 € bestraft. Bei der Einleitung von wassergefährdenden Stoffen sind sogar bis zu 25.000 € fällig. Sollte in diesem Fall nicht besser die Umweltbehörde informiert werden? Wir sind gespannt und werden diese Geschichte weiterverfolgen!